FAQs -
Bestattungsunternehmen
Entgegen der weitläufigen Meinung haben Sie immer das Recht, Ihr Bestattungsunternehmen frei zu wählen – auch in jenen Gemeinden, in denen die Friedhofsarbeiten an eine bestimmte Firma übertragen wurden.
Durch die freie Wahl des Bestatters entstehen bei den hoheitlichen Gebühren keine finanziellen Nachteile für Sie.
Schließlich werden die Kosten für die Friedhofsarbeiten in der Regel von der zuständigen Gemeinde im Rahmen einer Gebührensatzung erhoben und sind für alle Bürgerinnen und Bürger gleich, unabhängig davon, für welchen Bestatter Sie sich entscheiden.